15.12.2020
Die neue EU-Konfliktminerale-Verordnung tritt zum 1.1.2021 in Kraft. Für EU-Importeure von Konfliktmineralien (Upstream-Industrie) werden damit umfangreiche Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich. Hierunter fallen Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, wenn sie eine bestimmte importierte Menge überschreiten. Für die Weiterverarbeitung (Downstream-Industrie), also die Produzenten und Importeure von Endprodukten, sind keine verbindlichen Regelungen vorgesehen. Allerdings wird die Downstream-Industrie zur freiwilligen Sorgfaltspflicht aufgefordert.
Wir gehen davon aus, dass es zukünftig spezifische Anfragen innerhalb der Lieferkette geben wird. Um dafür gewappnet zu sein, haben wir unverbindliche Musterformulierungen erarbeitet, die Sie hier als PDF downloaden können.
Die Textpassagen können einzeln für firmenindividuelle Antwortschreiben eingesetzt werden. Auch ist es möglich, das Dokument als Ganzes in der Kommunikation einzusetzen. Selbstverständlich müssen Beantwortungen von Anfragen wahrheitsgetreu erfolgen. Die in den Musterformulierungen gegebenen Erklärungen sind dementsprechend anzupassen bzw. abzuändern. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.